24 h automatische technische Überwachung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber einer Aufzuganlage diese überwachen und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchführen. Diese Tätigkeiten waren bisher unter dem Begriff „Aufzugwärter“ beschrieben.
Pro Anlage muss mindestens ein Aufzugwärter zuständig sein. Er muss jederzeit und solange der Aufzug zur Benutzung bereitsteht, leicht zu erreichen sein.
Der Aufzugwärter überprüfte turnusmäßig die Aufzuganlage und meldete oder beseitigte Fehler und Störungen und nahm ggf. die Anlage vorübergehend ganz außer Betrieb.
Doch was ist, wenn eine Anlage zwischen den Überprüfungsintervallen Störungen aufweist?
Mit dem Elektronischen Aufzugwärter ist es Ihnen möglich, den Aufzug 24 h am Tag und 365 Tage im Jahr automatisiert zu überwachen. Störmeldungen werden mit Sensoren erfasst und sofort an den Notrufleitstand weitergeleitet oder die Anlage bei schwerwiegenden Fehlern automatisch stillgesetzt.
Der Elektronische Aufzugwärter benötigt keinen Eingriff in die Aufzugsteuerung. Dadurch ist es möglich, die meisten Anlagen mit ihm auszustatten. Durch Einsatz der AWE ist es möglich die wöchentliche Prüfung der Aufzuganlage auf einen Zeitraum von vier Monaten bzw. 30.000 Fahrten auszudehnen.
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